Ökopunkte Preise: Ökokonto berechnen für Investoren

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Wer Baumaßnahmen durchführt oder anderweitig stark in die Natur eingreift, muss dafür einen Ausgleich schaffen. Da dies mit eigenen Maßnahmen nicht immer möglich ist, schaffen die Länder mithilfe der Ökokonto-Verordnung einen Ausgleich. Landeseinheitlich gibt es daher die Möglichkeit, Ökopunkte zu erwerben – die Preise dafür differieren aber stark.

Ökopunkte und Preise: Die Ökokonto-Verordnung

Um Ökopunkte zu vergeben und Preise berechnen zu können, bedarf es einer Grundlage. Diese wurde mithilfe der Ökokonto-Verordnung geschaffen. Hiermit sind einheitliche Regelungen festgelegt, die die Anerkennung und Bewertung von Maßnahmen, die dem Naturschutz und der Landschaftspflege dienen, festsetzen. Somit ist es möglich, zu dem gewünschten Zeitpunkt eines Eingriffsvorhabens entsprechende Kompensationsmaßnahmen zu ergreifen bzw. sich in diese einzukaufen.

Das Ökokonto bietet die Möglichkeit, bestimmte Maßnahmen, mit denen Biotope aufgewertet oder Bodenfunktionen verbessert werden, durchzuführen. Auch Eingriffe in den Wasserhaushalt (Anhebung des Grundwasserspiegels) und die Förderung seltener und gefährdeter Arten sind hierüber möglich. Somit hat das Ökokonto den Vorteil, dass der Naturhaushalt vorzeitig aufgewertet wird. Gleichzeitig profitiert der Investor bzw. Vorhabenträger, denn er kann auf das Konto zugreifen, wenn er keine geeigneten Flächen für Kompensationsmaßnahmen besitzt. Zudem beschleunigt dieser Service der Länder das gesamte Genehmigungsverfahren für Eingriffe, die den Naturhaushalt belasten könnten.

Video: Ökopunkte für Ausgleichsflächen: Der Punktehandel verhindert nicht den Flächenfraß | Unser Land | BR

Preise für Ökopunkte: Das Konzept

Die zuständige Behörde für den Umgang mit Ökopunkten ist die Untere Naturschutzbehörde, die eine Anerkennung der Punkte vornimmt. Die UNB des betreffenden Landkreises muss dazu Stellung nehmen. Als Grundlage des Konzepts dient die Zusammenstellung der Flächen, diese müssen in ihrem derzeitigen Zustand beschrieben werden.

Der Antragsteller muss aber auch darstellen, wie genau die jeweilige Landfläche ökologisch aufgewertet werden soll – die einzelnen Maßnahmen können mit den Mitarbeitern der Unteren Naturschutzbehörde besprochen werden. Ist das Projekt inhaltlich abgestimmt worden, geht das Verfahren nach dem Schema in der Ökokonto-Verordnung weiter. Die Anzahl der Ökopunkte, die hier vergeben werden, kann variieren und ist davon abhängig, wie gut die betreffende Landfläche aufzuwerten ist. Je besser ihre Aufwertbarkeit, desto mehr Ökopunkte werden vergeben.

Das Verfahren ist für jeden relevant, der eine geeignete Maßnahmenfläche besitzt. Er muss dafür entweder Eigentümer der Maßnahmenfläche sein oder Besitzer. Letzteres gilt für langfristige Pächter, die allerdings für das Verfahren die Zustimmung des Flächeneigentümers benötigen.

Der Antragsteller muss aber auch darstellen, wie genau die jeweilige Landfläche ökologisch aufgewertet werden soll – die einzelnen Maßnahmen können mit den Mitarbeitern der Unteren Naturschutzbehörde besprochen werden. (#01)

Der Antragsteller muss aber auch darstellen, wie genau die jeweilige Landfläche ökologisch aufgewertet werden soll – die einzelnen Maßnahmen können mit den Mitarbeitern der Unteren Naturschutzbehörde besprochen werden. (#01)

Ökopunkte und deren Preise: Zuschläge möglich

Geht es um besondere Maßnahmen zum Artenschutz oder soll ein geschütztes Biotop erstellt werden, kann die Untere Naturschutzbehörde Zuschläge gewähren. Einen Zuschlag von zehn Prozent gibt es zum Beispiel für Flächen, die im Rahmen des Europäischen Biotopverbundsystems bearbeitet werden.

Ein Beispiel:

Eine Ackerfläche mit einer Größe von einem Hektar soll umgebaut werden – hier soll ein extensiv genutztes Grünland entstehen. Der Basiswert für diese Fläche würde bei 10.000 Punkten liegen. Würde Intensivgrünland umgewandelt werden, so ergäbe dies 8.000 Punkte. Auf der Grünlandfläche könnten nun zum Beispiel Bereiche zur Überflutung entstehen, wenn die Entwässerung derselben gestoppt wird. Außerdem wäre es möglich, Kleingewässer anzulegen. Der Zuschlag dafür würde sich zwischen 5 und 70 Prozent bewegen, wobei der Zuschlag auf den Basiswert gerechnet wird.

Der Eigentümer des Landstückes würde nun 15.000 Punkte erhalten, wenn er der Umwandlung seiner bisherigen Ackerfläche zustimmen würde. Hier sei noch einmal darauf hingewiesen, dass auch Inhaber von langfristigen Landpachtverträgen eine derartige Umwandlung vornehmen können, jedoch eben nicht ohne die Zustimmung des Eigentümers und Verpächters.

Auf der Grünlandfläche könnten nun zum Beispiel Bereiche zur Überflutung entstehen, wenn die Entwässerung derselben gestoppt wird. (#02)

Auf der Grünlandfläche könnten nun zum Beispiel Bereiche zur Überflutung entstehen, wenn die Entwässerung derselben gestoppt wird. (#02)

Ökopunkte berechnen: Wie entstehen die Preise?

Welche Preise für Ökopunkte angesetzt werden, ist je nach Kreis unterschiedlich – eine genaue Übersicht darüber gibt es nicht. Der Grund: Die Preise hängen davon ab, welche Maßnahmen für die einzelnen Flächen durchgeführt wurden und wie hoch der aktuelle Marktwert dieser Flächen ist. Die Preise sind frei zu verhandeln. Dabei gilt, dass der Handel mit Ökopunkten in den Bereich des Privatrechts fällt. Vorgaben, mit welcher Wertigkeit die Punkte anzusetzen sind, gibt es derzeit noch nicht.

Für die Berechnung gibt es allerdings einige Anhaltspunkte. Neben den Kosten, die für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen anfallen, sind auch die nötigen Pflegearbeiten bzw. deren Kosten wichtig. Außerdem spielt die Lage eine Rolle, das heißt, dass der aktuelle Marktpreis für den Naturraum, in dem die Ökokonto-Maßnahme liegt, zugrunde gelegt werden muss.

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Preise für Ökopunkte: Eine Beispielrechnung

Ein Ökopunkt bezieht sich immer auf einen Quadratmeter der Maßnahmenfläche, daher sind für einen Hektar 10.000 Punkte bei einem Faktor von 1,0 möglich.

Das Ökokonto bezieht sich auf eine Fläche von vier Hektar. Dabei handelt es sich nicht um eine einheitliche Fläche, sondern um die Aufteilung in verschiedene Teilflächen. Ein Hektar wird als Ackerfläche genutzt, ein Hektar als Grünland. Ein halber Hektar entfällt auf den Entwässerungsgraben, eineinhalb Hektar stellt ein Mischwald dar. Die Aufwertungsmöglichkeiten sind verschieden, wobei auch die Qualität des Ausgangsbiotops berücksichtigt werden muss.

Aus dem einen Hektar Ackerfläche soll ein Buchenwald entstehen. Nach der Ökokonto-Verordnung würde hier der Faktor 1,0 angesetzt werden, damit vergibt die Untere Naturschutzbehörde für derartige Flächen 10.000 Punkte.
Das intensiv genutzte Grünland von einem Hektar soll zu einem mesophilen Grünland werden. Der Anrechnungsfaktor liegt hier nur bei 0,8, damit ergeben sich 8.000 Punkte.

Der Entwässerungsgraben, der nicht durch den Kreis, sondern durch Privat errichtet wurde, soll ein naturnahes Fließgewässer werden. Der Anrechnungsfaktor ist noch einmal deutlich niedriger und beträgt nur noch 0,67 bis 0,8. Damit liegen die Ökopunkte zwischen 3.350 und 4.000.

Zuletzt der Mischwald, aus dem die Nadelbäume entfernt werden sollen. Hier soll in Zukunft ein reiner Laubwald entstehen. Der Anrechnungsfaktor nach der Ökokonto-Verordnung ist auf 0,5 bis 0,67 festgesetzt. Damit ergeben sich Ökopunkte zwischen 7.500 und 10.050.

Als Summe aus dieser Rechnung ergeben sich Punkte zwischen 28850 und 32.050. Die große Differenz rührt aus der Tatsache, dass für die beiden letztgenannten Teilflächen verschiedene Anrechnungsfaktoren möglich sind.

Preise für Ökopunkte: Basiswert plus Zuschläge

In den Nachrichten wird meist eine Übersicht über die Ökokonten bzw. –punkte gegeben, die sich nur am Basiswert orientiert. Was diese Nachrichten aber vergessen, sind die Zuschläge, die sich auf den Basiswert addieren. Der Zuschlag für den Artenschutz wurde bereits genannt, zur Erinnerung: Er beträgt zwischen fünf und siebzig Prozent. Ein Zuschlag von 50 Prozent fällt für die Schaffung eines Biotops an, das als besonders schützenswert eingestuft wurde. Solche Biotope unterliegen besonderen Bestimmungen und dürfen zum Beispiel nicht mehr mit dem Auto befahren werden. Auch andere Nutzungen der Flächen sind gesondert geregelt und werden verbindlich für eine gewisse Zeit oder zeitlich unbestimmt festgelegt.

Andere Zuschläge werden vom betreffenden Kreis separat berechnet und orientieren sich unter anderem an der Lage. So beträgt ein Zuschlag für Maßnahmen, die innerhalb des Schutzgebiet- und Biotopverbundsystems in Schleswig-Holstein durchgeführt werden, 10 Prozent.

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Ökopunkte-Preise: Müssen Punkte gekauft werden?

Im Grunde handelt es sich um einen besonderen Service, wobei es nicht zwingend vorgeschrieben ist, diese Punkte tatsächlich zu erwerben. Wer als Investor oder Landwirt eine Maßnahme plant, die mit einem umfassenden Eingriff in die Natur verbunden ist, muss dafür einen Ausgleich schaffen. Das ist so geregelt und kann nicht umgangen werden. Doch auf welche Weise der Ausgleich möglich ist, ist nicht festgeschrieben. Das heißt, dass der Betreffende auch selbst eine Ausgleichsmaßnahme in die Wege leiten kann.

Ein einfaches Beispiel ist der Landwirt, der sein Dauergrünland nicht mehr zur Heugewinnung nutzen möchte. Er will seine Rinder darauf stellen und diesen einen Wetterschutz bieten. Eine große Weidehütte soll errichtet werden, für die aber einige Bäume, die sich seit Jahrzehnten auf der Grünfläche befinden, gefällt werden müssen. Eventuell möchte er auch, damit er die Weide mit dem Auto gut erreichen kann, eine Straße dorthin bauen lassen.

Die Untere Naturschutzbehörde verlangt nun Ausgleichsmaßnahmen von diesem Landwirt, denn die Eingriffe in die Natur und die bisherige Nutzung sind enorm. Der Landwirt hat die Möglichkeit, sein Ökokonto in Anspruch zu nehmen oder er bietet selbst Maßnahmen an. Für die gefällten Bäume können an anderer Stelle neue gepflanzt werden – diese Maßnahme akzeptiert die UNB in der Regel. Sie wird dann Fotos von den Bäumen verlangen und es kommt ein Mitarbeiter zur Überprüfung der Anpflanzung zum Landwirt. Die Bäume können gesondert unter Schutz gestellt werden, der Landwirt verpflichtet sich zu den nötigen Pflegemaßnahmen und darf sie nicht fällen oder grob beschädigen. Auch für die geplante Straße muss eine Ausgleichsfläche geschaffen werden.

Eventuell ist es möglich, eine Teilfläche umzuwandeln oder es kann ein Biotop angelegt werden. Viele Landwirte tun sich damit schwer, haben dann aber die Möglichkeit, über das Ökokonto für einen Ausgleich zu sorgen. Das bedeutet schlussendlich, dass die Nutzung der Ökokonten keine Verpflichtung darstellt, jedoch eine gute Alternative zu eigenen Maßnahmen, die nicht immer zu realisieren sind, ist.

Ausgleichsmaßnahmen bei Eingriffen in die Landschaft sind selbstverständlich zu begrüßen. Das Prinzip der Ökopunkte sollte aber fair erfolgen und es kann nicht sein, dass Preise derart stark variieren. Das verletzt den Grundsatz der Gleichbehandlung und ob dieses dem Interesse der Natur dient, kann stark bezweifelt werden.


Bildnachweis:©Shutterstock-Titelbild: mahey  -#01: fotoknips -#02: RikoBest

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